In diesem Zusammenhang bittet die Feuerwehr um Beachtung der folgenden Hinweise:
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[*] Das Rauchen, die Entzündung von Feuer und offenem Licht im Wald sind verboten.
[*] Offene Feuerstellen (Lagerfeuer, Einweg-Grill) oder offenes Licht dürfen nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes in Betrieb genommen werden.
[*] Es ist darauf zu achten, dass Grillen nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt ist.
[*] Durch unachtsam hinterlassen Müll, insbesondere leere Glasflaschen und -scherben erhöht sich das potentielle Brandrisiko.
[*] Das Parken auf Wiesen ist zu vermeiden, da die Hitze des Katalysators das darunter liegende trockene Gras entzünden kann.
[*] Waldeinfahrten sind unbedingt frei zu halten, damit gegebenenfalls Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr jederzeit freien Zugang haben.
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[b]Entdeckte Brände oder die Wahrnehmung einer Rauchentwicklung sollten sofort über die Notrufnummer 112 gemeldet werden.[/b]
